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                               Recall

 

Als kostenlosen Service der Praxis bieten wir Ihnen Recall an.

 

Falls Sie diesen Service wünschen, schicken wir Ihnen gerne automatisch ein Recall-(Erinnerungs)-Kärtchen  zu. Sie können dann gerne mit unserer Rezeptionskraft einen Untersuchungs-Termin vereinbaren.

Wenn Sie dies auf unserem Anamnesebogen nicht angekreuzt haben sollten, können Sie uns auch einfach persönlich oder telefonisch darüber informieren, und wir nehmen Sie in das Recall-System mit auf.

 


 

                                  Bonusheft  

 

Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung können sich vom Zahnarzt ein Bonusheft ausstellen lassen, in dem die Kontrolluntersuchungen eingetragen werden. Solche Kontrolluntersuchungen sollten mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden. Sind diese im Bonusheft für die letzten 5 Jahre lückenlos dokumentiert, dann steigt der Zuschuss der Krankenkasse für Zahnersatz um 20% an. Sind sogar 10 Jahre lückenlos nachgewiesen, dann steigt der einfache Festzuschuß um 30% an.

 

Vor Vollendung des 18. Lebensjahres muß eine Kontrolluntersuchung pro Kalenderhalbjahr erfolgen, um den Bonus in Anspruch nehmen zu können.

 

Nicht nur aufgrund dieser höheren Zuschüsse, sondern auch wegen der dadurch ermöglichten rechtzeitigen Erkennung und Behandlung von Zahn- oder Zahnfleischerkrankungen empfehlen wir Ihnen diese regelmäßigen Kontrolluntersuchungen.

 

 

 

Dr. Thomas Hennes * Sterngasse 44 * 64347 Griesheim * Tel.: 06155-2150  | praxis-dr-hennes@freenet.de